

Denkmalschutz
Ob altes Bauernhaus, Gründerzeitvilla oder historisches Fachwerkhaus - ein denkmalgeschütztes Gebäude hat seinen ganz eigenen Charme. Doch Altes zu erhalten und modernen Wohnkomfort zu ermöglichen, ist nicht immer einfach. Das gilt auch, wenn es um die Dachsanierung des Altbaus geht.
Ob Sanierung, Renovierung oder An- und Umbau - bei denkmalgeschützten Häusern müssen Bauherren einiges beachten. Denn um eine Genehmigung vom Bauamt zu erhalten, müssen Hausbesitzer zahlreiche Auflagen erfüllen. “Unter anderem muss bei Umbauten darauf geachtet werden, dass das Gesamtbild des Hauses erhalten bleibt. Das gilt auch für das Dach.
Trotz der einzuhaltenden Auflagen können Dach//Dachboden und Wand von innen gedämmt und moderne Fenster eingebaut werden. Auch bei der Sanierung Ihres Balkons / Ihrer Terrasse, Ihrer Dachgaube oder dem Austausch / Ertüchtigung von Holzbalken sind wir Ihnen behilflich.

Sanierung, Reparaturen von Denkmalgeschützten Gebäuden
Gauben Restaurierung

Balkenaustausch/ Ertüchtigung nach Brand

Schallschutz, Sparrenaufdopplung & Dämmung

Das denkmalgeschützte Gebäude muss in seiner Aussagekraft und Struktur erhalten bleiben. Eingriffe in die Bausubstanz und Veränderungen der Dachfläche sind daher nicht ohne weiteres zulässig.
So muss beispielsweise bei einem schadhaften Dach vor Beginn der Sanierung unbedingt eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. “Die Auflagen beziehen sich häufig auf die Art und Farbe der Dacheindeckung.
“Grundsätzlich sollten alle anstehenden Arbeiten unbedingt im Vorfeld sehr detailliert mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden, denn nur wenn die Arbeiten im Vorfeld genehmigt wurden, können mögliche Bußgelder ausgeschlossen werden. Außerdem kann der Hausbesitzer seine Ausgaben dann später beim Finanzamt geltend machen. Die genauen Vorschriften für die Sanierung solcher Gebäude sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Staatliche Zuschüsse dank Denkmalschutz
Denkmalschutz wirkt zunächst abschreckend auf viele Bauherren. Doch neben dem besonderen Charme und der Individualität dieser Gebäude gibt es auch einen äußerst positiven Aspekt. Denn trotz aller behördlichen Auflagen und Einschränkungen gibt es bei der Sanierung denkmalgeschützter Häuser staatliche Fördermöglichkeiten. Vergünstigte Kredite und Zuschüsse können auch den Eigentümern dieser besonderen Immobilien zugute kommen. Grundsätzlich ist dabei eines unbedingt zu beachten: Fördermittel müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Außerdem sind Baudenkmäler bislang von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung ausgenommen.
